Tennisordnung

Tennisordnung der SGD

Gemäß Vorstandsbeschluss gilt folgende Spielbetriebsregelung:

1. Die Benutzung der Anlage ist nur den aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung, soweit sie Ihren Beitragspflichten nachgekommen sind, vorbehalten. Diese Mitglieder besitzen für die Platzreser­vierung Magnet-Namensschilder (Erwachsene: schwarz/weiß, Jugendliche: grün).

2. Vor Spielbeginn hat jeder Spieler sein Namensschild an die Platzbelegungstafel anzuheften, und zwar entsprechend der Platz- und Zeitwahl im 15-Minuten-Zyklus. Für die Einzelspiele müssen 2 Namensschilder und für die Doppelspiele 4 Namensschilder angebracht werden. Die Länge des Namensschildes entspricht der Spieldauer einschließlich der erforderlichen Platzpflege. Das Ende des Namensschildes gibt somit den Beginn der nächsten Platzbelegungsmöglichkeit an. So­fern andere Mitglieder auf einen freien Platz warten, beschränkt sich die reine Spielzeit  auf:

40 Minuten für Einzelspiele + 5 Minuten Platzpflege

55 Minuten für Doppelspiele + 5 Minuten Platzpflege

Die Spiele sind also so rechtzeitig zu beenden, dass den nachfolgenden Spielern der Platz im best­möglichen Zustand übergeben werden kann; d.h. evtl. Löcher sind zu verschließen, der Platz muß abgezogen werden, und am Anfang der Spielzeit muss der Platz genügend gewässert werden.

3. Die Namensschilder dürfen nur persönlich angebracht werden, und zwar immer lückenlos. Sie dürfen während der Spielzeit nicht verschoben werden – auch dann nicht – wenn sich keine war­tenden Mitglieder auf der Anlage befinden. Die Reservierung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Spieler die Anlage verlässt.

4. Das Spielen ohne Namensschilder ist nicht zulässig. Nach dem Spielende sind die Namensschilder zu entfernen. Reservierte Platzanteile dürfen nicht weitergegeben werden, insbesondere dann nicht, wenn dadurch ein Spieler zwei Spieleinheiten hintereinander spielen könnte.

5. Jugendliche Mitglieder bis 14 Jahre (Stichtag 1. Januar) haben von Montag bis Freitag, jeweils bis 17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig auf allen Plätzen die gleichen Rechte wie die erwachsenen Mitglieder. Zu allen übrigen Zeiten sind erwachsene Mitglieder be­vorrechtigt.

Gastspieler können nur gemeinsam mit einem aktiven Mitglied der Tennisabteilung die Anlage benutzen, sofern sie vorher die Einwilligung eines Vorstandsmitgliedes eingeholt und die Gastspielgebühr bezahlt worden ist. Die Gebühr beträgt für den Gastspieler 5, — € je Spieleinheit (gem. Ziffer 2).

6. Die Reservierung der Plätze für Training, Turniere und Ranglistenspiele führt der Sportwart durch. Die Reservierung muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen und ist im Schau­kasten auszuhängen. Diese Regelungen haben grundsätzlich Vorrang.

7. Über die Bespielbarkeit oder Nichtbespielbarkeit der Plätze entscheidet (auch die Freigabe ge­sperrter Plätze) nur der Sportwart oder ein auf der Anlage anwesendes Vorstandsmitglied.

8. Verlorengegange Namensschilder können bei einem Vorstandsmitglied der Tennisabteilung gegen eine Gebühr von € 1,50– (€ 1,– für Jugendliche) nachbestellt werden.

Wetter, im Juli 2011

U. Gersemsky                                  E. Hanssen

gez. 1. Vorsitzender                         Abteilungsleiter

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