Ruderordnung

Einleitung

Die Ruderordnung wird mit Bezug auf § 18 Pkt. 4 der Satzung der SG Demag e.V. Wetter, Aufgaben des Gesamtvorstandes, erlassen und regelt für alle Mitglieder der Ruderabteilung und deren Gäste den Ruderbetrieb. Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text häufig auf die „weibliche Schriftform“ verzichtet, sie gilt jedoch sinngemäß. Präambel Mit Bezug auf die Leitlinien des Deutschen Ruderverbandes regelt diese Ruderordnung unter Einbeziehung der Bootsordnung des Ruhrverbandes den Ruderbetrieb auf dem Heimatgewässer Harkortsee und angrenzende Bereiche der Ruhr sowie unter Beachtung der jeweils geltenden Regeln z. B. der Schifffahrtsordnungen auf allen übrigen von SG Demag-Ruderinnen und -Ruderern befahrenen Ruderrevieren.

1. Rudervorstand

Die Ruderabteilung wird vom Abteilungsleiter Rudern geführt. Ihm stehen die weiteren Mitglieder des Rudervorstandes zur Seite. Den Weisungen der Sportwarte Rudern und Wanderrudern, des Bootswartes, des Jugendwartes und der Beauftragten ist innerhalb ihres Aufgabenbereiches Folge zu leisten. Mit der Beauftragung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern durch den Rudervorstand delegiert dieser Weisungsbefugnis und Verantwortung für den jeweiligen Einsatzbereich an weitere Mitglieder. Die Jugendvertretung ist, was die Belange der Jugendabteilung betrifft mit ein zu beziehen. Der Abteilungsleiter oder sein Vertreter können in bestimmten Fällen von dieser Ruderordnung abweichende Erlaubnisse, Verbote oder Anordnungen erteilen.

2. Sportkleidung

Ruderfahrten sind nur in sportlicher Ruderkleidung gestattet. Vorzugsweise sind die eingeführten Ruder-Trikots und -Hosen in den Vereinsfarben blau-weiß zu benutzen.

3. Ruderzeiten

Grundsätzlich findet der Ruderbetrieb an den durch Aushang bekannt gemachten Tagen und in den entsprechenden Zeiträumen statt. Nur erfahrene Ruderinnen und Ruderer können sich auch außerhalb der Ruderzeiten zum Rudern verabreden. Es liegt grundsätzlich nicht im Vereinsinteresse, dass einzelne Mitglieder nur außerhalb des allgemeinen Ruderbetriebes rudern. Ruderinnen und Ruderer der SG Demag, die mit Gästen bei uns rudern wollen, müssen rechtzeitig die Zustimmung des Ruderwartes einholen. Ersatzweise gilt die Zustimmung des Bootswartes bzw. des Abteilungsleiters. Die Gastruderer müssen Rudererfahrung besitzen und sollten Mitglied in einem Ruderverein sein bzw. die Mitgliedschaft bei der SG Demag anstreben. Interessenten mit wenig oder keiner Rudererfahrung dürfen ausnahmslos nur nach Einweisung durch Verantwortliche und im Rahmen des allgemeinen Ruderbetriebes bzw. zu den dafür angesetzten Terminen oder Sonderterminen rudern.

4. Bootbenutzung

Grundsätzlich können alle Ruderboote von den aktiven Mitgliedern benutzt werden. Alle Bootsinsassen müssen schwimmen können. Nachtfahrten auf unserem Heimatgewässer sind nach der z. Zt. geltenden Bootsordnung des Ruhrverbandes nicht zulässig. Bei Hochwasser, Eisgang, Nebel und Gewitter darf nicht gerudert werden. Bei Gewitter oder anderen Gefahren ist die Fahrt unverzüglich abzubrechen. In Booten und während des allgemeinen Sportbetriebes besteht ein absolutes Rauchverbot! Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind zu berücksichtigen. Behördlich erlassene Befahrverbote sind absolut bindend, Sperrgebiete dürfen auf keinen Fall befahren werden. Grundsätzlich sollten Tiere und Pflanzen in den Ruderrevieren nicht über das normale Maß hinaus gestört oder beeinträchtigt werden. Die tatsächliche Benutzung regeln die Verantwortlichen der jeweiligen Verantwortungsbereiche. So sollten Rennboote und Übungseiner sowie andere steuermannslose Boote nur von erfahrenen Ruderern benutzt werden. Bootsbesatzungen mit Jugendlichen unter 14 Jahren sind von mindestens einem Beauftragten verantwortlich zu betreuen bzw. zu begleiten. Es gelten die Ruderkommandos des DRV. Für den Zeitraum von Trainings- oder Übungsstunden können Boote für den allgemeinen Ruderbetrieb gesperrt werden. Gilt eine Nutzungseinschränkung für einen längeren oder periodischen Zeitraum hat dies in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter Rudern schriftlich per Aushang zu erfolgen. Die Kommandos im Boot werden in der Regel vom Steuermann gegeben. Er hat die Einhaltung der Verkehrsregeln, die allen Ruderern bekannt sein müssen, zu beachten. Beim An- und Ablegen hat der Steuermann die alleinige Kommandogewalt. Die Verantwortung des Obmanns bleibt davon jedoch unberührt. Bei steuermannslosen Booten übernimmt der Bugmann die Aufgabe des Steuermanns. Sollte der Steuermann auf Grund fehlender Befähigung oder seines geringen Alters (jünger als 14 Jahre) nicht in der Lage sein die Fahrt-Verantwortung zu tragen, so wird ein Obmann von der Mannschaft ausgewählt oder von den Sportwarten zu besonderen Anlässen bestimmt. Der Obmann ist durch unterstreichen seines Namens im Fahrtenbuch kenntlich zu machen. Bei Kenterung oder Vollschlagen eines Bootes sollte die gesamte Mannschaft bis Hilfe kommt beim Boot bleiben. Notwendig werdende Anweisungen erfolgen durch den Obmann.

5. Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch (EFA) ist eine Urkunde und muss sauber und lückenlos geführt werden. Vor Beginn der Fahrt sind die wichtigsten Daten, Lfd. Nr., Datum, Name des Bootes, Steuermann und Ruder-Mannschaft, Abfahrtszeit und vorgesehenes Ziel der Fahrt, in das Fahrtenbuch einzutragen. Die Namenseinträge müssen unverwechselbar sein. Nach der Fahrt ist der Zeitpunkt der Rückkehr, das Ziel der Fahrt bei Korrekturen, die Strecken- und Mannschaftskilometer und unter Bemerkungen Schäden oder andere besondere Vorkommnisse einzutragen. Gab es keine besonderen Vorkommnisse ist die Fahrt mit „i. O.“ als abgeschlossen zu dokumentieren. Bei besonderen Vorkommnissen und Schäden oberhalb der Bagatellgrenze ist eine Person des Rudervorstands, vorzugsweise der Bootswart, umgehend zu informieren, dieser entscheidet über die Notwendigkeit einer Meldung an den Abteilungsleiter oder an den 1. bzw. 2. Vorsitzenden. Das elektronische Fahrtenbuch (EVA) ersetzt die Papierform.

6. Wanderfahrten

Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Wanderfahrten trägt der Wanderruderwart. Für die jeweilige Wanderfahrt trägt der Fahrtenleiter die Verantwortung. Bei einer Vorbesprechung ist auf die besonderen Gefahren des jeweiligen Ruderreviers hinzuweisen. Die Beauftragung zum Fahrtenleiter, Bootsobmann, Personen- oder Bootstransport sollte im Rahmen der Fahrtorganisation schriftlich erfolgen. Über die Durchführung von Mehrtageswanderfahren entscheidet der Wanderruderwart in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter. Auch über die Planung und Durchführung von Eintagesfahrten ist der Wanderruderwart vom jeweiligen Fahrtenleiter rechtzeitig zu informieren. Er kann in begründeten Fällen eine vorgesehene Fahrt absagen. Bei allen Fahrten außerhalb des Heimatgewässers ist an jedem Boot die Clubflagge zu führen, im Ausland ist zusätzlich der DRV-Wimpel zu führen.

7. Boot- und Gerätepflege

Das Bootsmaterial einschließlich Zubehör wie u. a. Steuer, Skulls, Riemen, Geräte und Einrichtungen ist Eigentum des Vereins. Das Vereinseigentum ist von den Mitgliedern sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Hierzu gehört auch immer eine Funktions- und Vollständigkeitskontrolle sowie das ordnungsgemäße Lagern vor und nach der Benutzung. Zur Pflege des Bootsmaterials gehört insbesondere das Abwaschen der Boote mit Leitungswasser nach der Benutzung, sowie das trocken reiben der Außenhaut einschließlich Bordleisten und Ausleger. Bei Booten mit einer Außenhaut aus Kunststoff muss auch die komplette Oberseite gründlich trocken gerieben werden. Bevor ein Boot in die Halle zurückgetragen wird, müssen die Dollenbügel geschlossen sein. Bei Rennbooten ist es sehr wichtig, dass für die Zeit der Lagerung die Luftkästen geöffnet werden. Das eigenmächtige Entnehmen oder Austauschen von Bootsteilen und Zubehör ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Veränderungen an der jeweiligen Bootstrimmung nur von Befugten in Absprache mit dem Abteilungsleiter oder dem Bootswart vorgenommen werden. Unsere Boote sind grundsätzlich nach der im Deutschen Ruderverband üblichen Form „Steuerbord über Backbord“ geriggert. Dauerhafte Veränderungen sind zu dokumentieren. Bei Erkennen von Verschleiß oder Bagatellschäden sind diese mit einer Notiz an der dafür vorgesehenen Pinwand bekannt zu machen. Der Boots- oder Ruderwart ist hierüber zu informieren.

8. Schäden, Reparatur

Jeder Ruderer ist verpflichtet, entstandene Schäden unverzüglich dem Rudervorstand anzuzeigen. Dies gilt auch für nicht selbst verursachte Schäden. Die Mitglieder der Ruderabteilung sind für die von ihnen verursachten Schäden außerhalb von Bagatellschäden bzw. natürlicher Abnutzung gegenüber dem Verein zum Schadensersatz verpflichtet. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ohne den entsprechenden „Ausschluss Bootsschäden“ wird unterstellt bzw. empfohlen. Bei Kollisionen mit anderen „Verkehrsteilnehmern“ ist zwingend der verantwortliche andere Bootsführer namentlich festzuhalten, dies gilt auch für den Besitzernamen (Eigner bzw. Verein) und den Namen des Bootes. Unfälle oder Kollisionen mit Personenschäden sollten umgehend der Polizei angezeigt werden. Reparaturen auch das Beseitigen von Bagatellschäden sind nur in Abstimmung bzw. mit dem Bootswart durchzuführen. Der Rudervorstand kann einzelne Arbeiten delegieren und ggf. Dritte (u. a. Bootswerften) mit Reparaturen beauftragen. Der Bootswart kann Boote z. B. für eine Reparatur oder Überholung sperren.

9. Ermahnung,Maßregelung

Mitglieder die gegen diese Ruderordnung verstoßen, werden vom Rudervorstand derart angesprochen, dass sie ihr Fehlverhalten zukünftig abstellen können. Bei mehrfachem Fehlverhalten wird ein Mitglied im Kreis der Ruderabteilung öffentlich und eindeutig gerügt. Genügt diese interne Form der Ermahnung aus Sicht des Rudervorstands nicht, so wird dem geschäftsführenden Vorstand eine Maßregelung gemäß § 10 der Satzung der SG Demag vorgeschlagen. Rudern ist ein Mannschaftssport. Von jedem Mitglied der Ruderabteilung der SG Demag wird erwartet, dass es seinen Sport mit der gebotenen Toleranz und Rücksichtsnahme anderen gegenüber ausübt und auch bei besonderen Ereignissen Fairness, Kameradschaft, Entschlossenheit und Umsicht zeigt.

10. Schlussworte

Beschlossen gemäß § 13 der Satzung der Sportgemeinschaft Demag e. V. vom geschäftsführenden Vorstand am 11.01.2007 in Wetter (Ruhr) Bekannt gemacht per Aushang in der Bootshalle am „Schwarzen Brett“ und im Internet.

 

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